Titel/Regest |
George Willebrand Kumpsthoff, Dr. iur., Richter des Amtes Bochumb, beurkundet, die Erben Wessels von der Knippen- borgh, nunmehr der von Eller zu Plettenberg, hätten geklagt, daß die Erben des Jobst von Eickell zum Crange zur Abgütung dessen verstorbenen Bruders Dietherichen von Eickell vermöge einer Obligation vom 8. I. 1588 unter dem anhangenden Siegel Jobsten von Eickell und Richtern Dethmarn von Dinsingh und der Unterschrift des Dietherich Beckmans, damaligen Gerichtsschreibers, ein Kapital von 800 Talern aufgenommen und die Zinsen nicht bezahlt hätten. Das Cleve-Märkische Hofgericht hat die Sache aufgenommen und unter dem 4. Dezember 1659 Urteil gefällt und verkündet; in späteren Verfahren, zuletzt am 4. Jan. 1670, wurde dann die Immission der Creditoren in gewisse Stücke der adligen Bauet des Hauses Cr. befohlen und durch den Mittelamtsfrohnen Johan Schmelsing bezüglich folgender Stücke durchgeführt: 1. Eichelenkampf, 6 Schepelsede, 2. 2 Stücke Land hinter Cortz-Hagen, deren eines der Schlüter hat, 3. das Stügge-Stück, 1 Maldersede, 4. das lange Stücke, 1 Malters plus minuss, 5. der Harckenkampff, 6 Schepelsede, 6. die Echterste Kämpffe, vier 1/2 Malter sede, 7. der Drögekampff, 4 Malter sede, gleich zusammen mit Interessen des Kapitals der 800 Taler und Gerichtskosten 1.433 Taler, 59 3/4 St. Unterschrift des O. Keller, Gerichtsschreibers und Notars. |