Regest

Datum 1699-03-12 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Paderborn
Titel/Regest Die Vormünder der unmündigen Kinder des + "Ludolff Jobst von Schorlemer" zu Hellinghausen einigen sich mit "Adolph Gaudentz Jobst von Schorlemer" zu Eickelborn wegen der aus der Erbteilung von 1667 herrührenden Forderung, die Hellinghäuser Güter von allen Schulden zu befreien und bis dahin, die Schuldzinsen zu bezahlen. Da dies nicht geschehen war, hatten die Vormünder Klage erhoben und ein vollstreckbares Urteil mit Immission erhalten. Wegen naher Verwandtschaft wird nun folgender Vergleich geschlossen: der Herr zu Eickelborn zahlt den Kindern 3.000 Rtlr. und verzichtet auf Forderungen, die sich aus der Verwaltung seiner Güter während seiner Unmündigkeit durch "Ludolff Jobst von Schorlemer" ergeben. Die Vormünder der Kinder zu Hellinghausen verzichten auf die ihnen schon gerichtlich zugestandene Immission in die Eickelborner Güter und weitere Forderungen. Es siegeln und unterschreiben: "G. U. Spiegell" als Vormund, "S. H. von Haxthausen" als Vormund, "A. G. F. von Schorlemer" und Dr. "N. Wenneker" als Anwalt.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 099
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Paquet sub lit. J N. 12 Mentzell ad loculum secundum.
Überlieferungsart Ausfertigung, Papier, 4 aufgedrückte Siegel und Unterschriften.
Hinweise Vgl. N Urk. 66
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-04-11
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