Titel/Regest |
Henrich van dem Wichmersberge genannt Valepage bekennt zugleich für seine Mutter Lyse, daß er von ihrem Ohm Herrn Hinrik van Haixthusen, Dompropst zu Paderborn, 50 rheinische Gulden unter der Bedingung erhalten habe, daß weder er selbst, noch seine Mutter oder ihre Erben den Dompropst, seinen Bruder Johan van Haixthusen oder ihre Erben wegen der nachgelassenen Güter der van Hersze, nämlich des Herman van Hersze, des Vaters seiner Mutter Lyse, und Hinrichs, des Großvaters, belangen oder ansprechen sollen. Es handelt sich um alle Güter, wo immer diese auch liegen, insbesondere um das Amt Borchen. Die Aussteller sollen so lange keine Ansprüche auf diese Güter stellen oder stellen lassen, bis sie dem Dompropst oder seinen Erben 50 Gulden zurückgezahlt haben. Die Ansprüche sollen dann gerichtlich erhoben werden und nummer mer myt selffwolt, rove, brande unde moitwillen. Mit dem Aussteller siegeln Herr Hinrich van Velsteyn, Herr Diderich Westfaill, Domherren zu Paderborn, und Herr Diderik Preyn, belehnter Priester daselbst. |