Titel/Regest |
Bernardus, Abt der kaiserl. und reichsfreien Stifte Werden und Helmstedt, behandigt nach dem Tod der Maria Theresia Freifrau von Nesselrode verwitweten von Schell, den Clemens August Freiherr von Twickel, hochfürstl. münsterscher Obristküchenmeister, mit dem Hofes-, Behands- und Erbpachtgut Müllman im Vest Recklinghausen Bauerschaft Essel, das zum Sattelhof Heldringhausen gehört und dahin dingpflichtig ist, mit der unhuldigen Frauenhand. Mit der huldigen Manneshand ist Clemens August Frhr. von Twickel zu Lüttinghof, der Vater des jetzt Behandigten, behandigt. Von dem Gut sind die üblichen Abgaben zu leisten. Das Gut darf nicht gemindert werden und soll immer zu zwei Handen stehen. Beim Tod eines der Behandigten soll das Gut erneut gewonnen werden. Der Abt unterschreibt und lässt mit seinem Sekret siegeln. |