Titel/Regest |
Jan van Boycholtz und seine Frau Janna verpachten dem Jan Luytgens und dessen Frau Naelke die Kaetmühle mit dem dazugehörigen Kamp auf 4 Jahre. Die Pachtzeit beginnt zur Kirmes an Christabend 1552. Die Pacht beträgt 30 Malter Roggen sowie zu Neujahr 1 Pfund Pfeffer und 1 Pfund Ingwer (gengvers). Die Pächter haben dem Johan van Boycholt 200 Reiter(gulden) gegeben, weswegen sie während der Pachtzeit kein Handgeld zahlen müssen. Das Geld erhalten sie nach Ablauf der Pacht zurück. Die Aussteller unterschreiben.
Ausf.-Papier, Unterschriften. |