Regest

Datum 1649-07-17
(den siebenzehnten iulii des eintausent sechshundert neun und viertzigsten iahres)
Urheber/Aussteller Friedrich Wilhelm, Markgraf von Brandenburg, Graf von der Mark
Ausstellungsort Hamm
Titel/Regest Friedrich Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg und Graf von der Mark, bekräftigt, das Kloster Marienborn zu Lütgendortmund, wie dies seine Vorgänger getan hatten, weiterhin unter Schutz zu nehmen und seine Religion zu wahren solange wie es ihm gefällt. Da die Franziskaner gemäß ihrer Regel keinen keine Güter, Zinseinkünfte oder Renten besitzen und daher verpflichtet sind, selbst für Lebensmittel und den nötigen Unterhalt zu sorgen, gestattet er dem Kloster die von alters her das gewöhnliche Betteln (Eleemosynarum collectionem) in der Grafschaft. Weiterhin unterstützt der Landesherr die rechtlichen Belange des Klosters im Hinblick auf zustehende Einkünfte und Lebensmittel und bietet seine Hilfe zur Erlangung solcher Rechte an. Schließlich gestattet der Landesherr, dass jede Person des Klosters ein 2 1/2 (drittehalb) Malter Korn frei mahlen kann und davon nichts abgeben muss. Er weist ausdrücklich daraufhin, dass die für dieses Gebiet zuständige Rentemeisterei dieses Recht achten und frei Nutzung zulassen solle.
Archiv   Marienborn, Kloster
Bestand   Urkunden
Signatur 69
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Kloster Marienborn, Lütgendortmund - Urkunden, Nr. 69
Material Papier
Sprache deutsch
Überlieferungsart Kopie
Zustand Fraßspuren: Schadinsekten/Nagetiere
Siegelankündigung 0
Siegel vorhanden 0
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-03-04
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