Regest

Datum 1347-12-17
Titel/Regest Bischof Balduin von Paderborn schlichtet einen Streit zwischen der Äbtissin von St. Ulrich zu Paderborn und Hermann, Rektor der Kapelle des St. Nikolaus Hospitals daselbst auf der einen Seite, und den Bürgermeistern und Rat von Paderborn und deren Mitbürgern Conrad Cranderbeke auf der andern Seite, in folgender Weise:

1) Das Patronatsrecht der gen. Hospitalkapelle mit dem daneben gelegenen Hof Birhost verbleibt für immer dem Kloster St. Ulrich.

2) Über Annahme und Entlassung der Armen in dem Hospital verfügt ausschließlich der Magistrat der Stadt und der gen. Conrad Cranderbeke, so lange er lebt. Doch sollen die Armen, so lange sie im Hospital wohnen, jährlich einen Wortzins von 6 Paderborner Schill. dem Kloster entrichten.

3) Das Gebäude, das der gen. Rektor Hermann im Anschluss an das Hospital für sich gebaut hat, soll zu Hälfte, und zwar mit der an das Hospital anschließenden Seite zu Nutz und Frommen der Armen des Hospitals abgerissen werden.
Archiv   Münster, Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens (Dep.)
Bestand   Urkunden
Signatur 49
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster (Dep.) - Urkunden, Nr. 49
Siegel Siegel hängen an: 1) das des Bischofs 2) das der Äbtissin 3) das der Stadt Paderborn alle drei beschädigt.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2011-12-14
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