Titel/Regest |
Der Richter zu Schwerte und Westhofen Matthias Becker nimmt den Herman Deging als Vormund des von dem verstorbenen hochgelehrten Melchior Deging hinterlassenen Sohnes Hermann in den reichsrechtlichen Schutz und setzt ihn in den Genuß der den Reichsleuten zustehenden Reichsrechte und Gerechtigkeiten.
Zeugen: die Reichsleute Albert Praell, Bürgermeister, Johann Grepper, Johans ...mer, Gerichtsschreiber, Bernhardt Stippe, Frone des Gerichts zu Westhofen.
Unterschrift des Gerichtsschreibers. |