Regest

Datum 1215-09-19
Urheber/Aussteller Konrad, Bischof von Minden
Titel/Regest Bischof Conrad von Minden bekundet, daß er in Übereinstimmung mit dem Grafen Bernhard von Wilepa (Wölpe N. von Nienburg / W, Gft. Hoya) das bis dahin zu Vornnhagen (Vornhagen, Amt Stadthagen, Gft. Schaumburg) bestehende Kloster nach Marinnsen (Mariensee n. von Neustadt am Rübenberge, Fstm. Calenberg) verlegt und dorthin dessen sämtliche Einkünfte übertragen habe, mit Ausnahme jedoch der Villication zu Vornnhagen (Vornhagen, Amt Stadthagen, Gft. Schaumburg), die in den Besitz des jetzigen Bischofs in derselben Verfassung zurückkehren, wie Bischof Theidmar [Thietmar] (1185-1206) dieselbe (vor der Schenkung an das Kloster) besessen hat. Das Kloster wird dem Bischof mit demjenigen vollen Rechte unterworfen, wie die Klöster seines Ordens es nur sein können, und erhält von ihm die Zusicherung, daß er die Übertragung alle(r) Fürstliche(n) Lehnzehnten, die Graf Bernhard ihm überlassen wolle, genehmigen werde.
Archiv   Minden, Fürstentum und Domkapitel
Bestand   Urkunden
Signatur 13
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Fürstentum und Domkapitel Minden - Urkunden, Nr. 13
Siegel Die Siegel sind sämtlich abgefallen.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.15   1200-1249
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-02-07
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