Regest

Datum 1590-09-15
Ausstellungsort Maaseik
Titel/Regest Die Eheleute Willem van Boeckholt, Drost zu Wageningen, und Oda van Cortenbach machen ihr Testament.

Ihr ältester Sohn Arnolt und ihr Sohn Willem erhalten das Haus zu Lüttich, den Hof zu Bree, die Pacht zu Greunynghen, 10 Philippsgulden von den Erben van Speth, die Wiese zu Sint Lhueuys. Die Güter sollen ihre beiden geistlichen Söhne auf Lebenszeit genießen. Sollte Arnolt diese Güter allein nutzen wollen, soll er Wyllem jährlich 250 Taler geben. Mit diesen Gütern, die die geistlichen Brüdern einem ihrer Brüder vermachen sollen, sollen beide zufrieden sein, zumal die Präbenden viel gekostet haben.

Ihr Sohn Johan Arnolt erhält die Güter zu Kortersson und Bocholt, den Zehnt zu Longerlo, den Hof zu Heythoessen und die Güter in den Landen Berg und Kleve. Sollte Johan ohne Leibeserben sterben, so erhält Geurdt die Güter zu Kortersson und Bocholt und die Güter in den Landen Berg und Kleve. Er soll dann den Brüdern Arnolt und Wyllem je 100 Gulden als Leibrente geben. Franssys soll nach Johans Tod den Zehnt zu Longerlo und den Hof zu Hythoessen erhalten.

Ihr Sohn Guert erhält den Zehnt in und um Doernyck, den Zehnt zu Feelt, alle Ländereien bei Wageningen und eine Forderung von 100 Gulden an die Stadt Venlo. Sollte Guert vor Johan ohne Leibeserben sterben, sollen sich Johan und Franssys seine Güter teilen.

Ihr Sohn Franciss erhält den Zehnt zu Celen und die dortigen Ländereien, die Pacht zu Wanssem und Meerlo und ein Mudde Roggen aus den Gütern von Lutteler bei Bylsen. Sollte Franciss ohne Leibeserben sterben, sollen sich Johan und Guerdt seine Güter teilen.

Über das Heiratsgut der Oda behalten sie und ihr Ehemann sich die letztwillige Verfügung vor.

Sollte einer der Söhne eine Missheirat tun, sollen seine Kinder nach seinem Tod nur 50 Gulden jährlich erhalten, während seine Erbgüter an die anderen Brüder fallen. Wer von den Söhnen gegen das Testament verstößt, wird auf eine Jahresrente von 50 Gulden zurückgesetzt.

Beide Eheleute setzen sich gegenseitig zur Leibzucht in alle genannten Güter ein.

Abschrift.

Altsignatur IV 13
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz
Signatur P Urk. 136
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-18
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