Titel/Regest |
Johannes de Wintzigerode, Domkämmerer zu Paderborn und Kallator des Jakobusaltars in der Pfarrkirche zu Bracle, überläßt auf Bitten des Bertoldus Lippus 1), Rektors des genannten Altars, und seiner Lehnsträger (feoditarii) an der Mittelmühle an der Bucht in Bracle, Johannes und Johannes Nulner, die Kurmede (d. h. den Sterbfall) aus der Mühle mit dem Recht zur Belehnung dem Rektor und setzt diese für die Belehnten unter Berücksichtigung, daß diese für die Wiedererbauung des verfallenen Gebäudes (ruina) der Mühle gewisse Kosten (modicum pretium) gehabt haben, auf 1 Mark schwerer Pfennig fest.
Zeugen: Johannes Lamberti, Benefiziat der Paderborner Kirche, und Hermannus Hekelman 2), Vizepleban in Bracle. |