Titel/Regest |
Niclausz Vosz, der Domkirche und des bischöflichen Hofes zu Osnabrück Richter, Exekutor und Defensor aller Testamente, die zur Zeit im Stifte Osnabrück vorfallen, urkundet: dass vor ihm und dem untengenannten Notaren erschienen sei der ehrenfeste, und ehrbare Heinrich von der Wieck, sel. Heinrichs Sohn, als Handfester seines sel. Vaters und im Namen der übrigen Testamentarien, und vorgezeigt habe das gegenwärtige, "rückgeschriebene" Testament (vgl. 02.02./12.02.1586), durch welches dieses Transfixdokument gezogen sei, und um Bestätigung desselben gebeten. Diese Bestätigung geschieht, und Heinrich von der Wieck nebst den übrigen Exekutoren erhält das Recht der Exekution des Testamentes. Ankündigung der Ausfertigung gegenwärtiger Bestätigung durch den genannten Notaren, der Transfigation und des angehängten Offizialatssiegels. Zeugen (nach der Datumzeile): die achtbaren und frommen Herr Franciscus Kramer, Vikar der Domkirche zu Osnabrück, und Hermannus Sartorius, Notarius substitutus.
Unterzeichnet von: Christianus Prassen, Not. curie Osnaburgens. und öffentlicher Schreiber. Diese Datierung zeigt, dass offiziell an der Osnabrücker Kanzlei nach dem alten Stile gerechnet wurde. |