Titel/Regest |
Der Rat zu Brakle beschwert sich bei dem Bischof und dem Domkapitel zu Paderborn, Junker Bernd tor Lippe, paderbornischem Amtmann, den (namentlich genannten) Rittern des Stifts und paderbornischen Städten (s. Anhang 2) darüber, daß die Brüder Johan und Reyneke van der Lippe, nachdem vor dem Domkapitel im Paradies zu Paderborn durch Johan Levekingk, Freigraf zu Boik, ihnen Genugtuung geschehen ist und der Bischof 1456 persönlich zu Paderborn ihnen aufgegeben, die Leibeigenschaft des Brakeler Mitbürgers und Ratsgesellen Nolte Wedekindes nachzuweisen (den man Nolten to vorboismen), und die Angelegenheit an das Gericht zu Brakele verwiesen hat, statt sofort Berufung einzulegen, Nolte und seinen Bürgen jetzt nach fünf Jahren mit dem Gericht zu Crassenstein drohen. |