Titel/Regest |
Hermann de Gemene, Bruder des Ritters Egger, verkauft seinen Eigenbehörigen Johann de Hornevelde mit Weib und Kind den Ratmännern und Schöffen der Stadt Borken für 6 Mark auf 12 Jahre und bedingt sich das Rückkaufsrecht nachher jedesmal am Feste des hl. Martin für dieselbe Summe. Käufer und Verkäufer dürfen von Johann in diesen 12 Jahren keine Bede (petitio sive exactio) erheben über Gebühr, teilen eine ev. Erbschaft derselben unter sich und verlangen bei Schaden, der durch die Schuld des einen oder anderen den Hof Johanns treffen sollte, keinen gegenseitigen Ersatz.
Druck: teilw. WUB 8, 674, p.238.
Erwähnt Zeitschrift 28, S. 147 |