Titel/Regest |
Macharius Weyse, von Gottes Gnaden Abt zu Limburg (Limpurg), verleiht die Mühle, die zwischen der Steinbrücke und der Mittelmühle liegt, dem bescheiden knecht Lorentz Hennsel, Müller von Wachenheim, seiner Frau Otilie und ihren Erben gegen neun Malter gutes Roggenkorn Speyerer Maßes. Die Pacht soll vier Mal im Jahr zu jedem Fronfasten mit zwei Malter und einem Viertel Korn gezahlt werden. Außerdem sollen die Pächter für den Abt jährlich zwischen den Tagen der Heiligen Michael und Thomas ein Schwein mit guter Nahrung mästen oder stattdessen einen Gulden geben. Sollte die festgesetzte Pacht nicht gezahlt werden, kann der Abt die Mühle sperren und die Pächter pfänden. Auch sollen die Pächter die Mühle in gutem baulichen Zustand halten. Dieser Vertrag ist 1415 vom Abt Johann Bock Erpfenstein geschlossen und vom Aussteller erneuert worden, der auch siegelt. |