Titel/Regest |
Johan Caspar von Plettenberg, Lizentiat der Rechte, fürstlich münsterischer weltlicher Hofrichter, gebietet dem Ludeke Droste zur Loburg auf Klage des Johannes von Lethmathe zu Langen, im Gehölz genannt Katmans Kamp, in dem die Häuser Loburg und Langen zu gleichen Teilen berechtigt sind, bei Strafe von 500 Gulden kein Holz mehr ohne Genehmigung des Inhabers des Hauses Langen zu schlagen. Er lädt Ludeke Droste, der etwa 250 Eichen fällen ließ und an Leute aus den Kirchspielen Telgte, Bevern und Greven verkaufte, auf den nächsten Gerichtstag vor sein Gericht.
Aussteller siegelt mit dem Hofgerichtssiegel. |