Titel/Regest |
Der Offizial des Hofes zu Münster, ordentlicher Richter, befiehlt den geistlichen Rektoren in Sendenhorst auf die am 7. September 1628 erhobene Klage des "Johannes Hobing", Prokurator des geistlichen Gerichts, gegen "Margaretha", Witwe des Kolons "Geilern" oder "Geiszdorn" in Sendenhorst und Verwalterin des Erbes, wegen einer mit Zustimmung der Gutsherrin "Michaell Nagell", Witwe des "Theodorus von den Berge" zu Neuengraben, und der Vormünder der Kinder "von dem Berge", "Johannes von Oldenhausz" zu Nordwalde und "Georgius Nagell" zu Itlingen, auf das Erbe aufgenommenen Schuld von 100 Rtlr., wovon an Zinsen 15 Rtlr. rückständig sind, die Witwe "Geilern" zur Zahlung der rückständigen Zinsen zu veranlassen. |