Regest

Datum 1546-03-21
(Dusent viffhundert sesz und vertich am sondage Reminiscere yn der vastenn)
Urheber/Aussteller Franz von Waldeck, Bischof zu Münster und Osnabrück
Titel/Regest Frantz, Bischof zu Münster und Osnabrück, Administrator zu Mynden, urkundet: in vergangenen Jahren habe sich wegen der Entleibung des sel. Jürgens van Karssenbrock zu Brincke, die wegen des Gronensicks im Amte Gronenberge und Kirchspiele zu Nyenkercken geschehen war, zwischen den blutsverwandten Freunden und Magen des Entleibten einerseits und den gemeinen eingesessenen Mannen und Kirchspielsverwandten zu Nyenkercken andererseits schwere Irrung und Streit zugetragen. Deswegen habe der Bischof als Landesherr laut aufgerichtetem Rezess viel Mühe und Arbeit mit Beilegung des Haders, mit Beschickung der Hof- und Landräte gehabt. Nunmehr aber haben sich die gemeinen Erbsassen (erfsexen) und Gutsherrn der Nyenkercker Mark für sich und wegen der gemeinen eingesessenen Männer und Kirchspielsverwandten zu Nyenkercken wegen der Entleibung und allem damit Verbundenem mit den Blutsverwandten des Entleibten vertragen, welchen Vertrag der Bischof im Einverständnis mit dem Domkapitel nunmehr bestätige, und der also laute: Wir Herman van Amlunxen, Drost zum Gronenberge, oberster Holzgraf, Mathias van Oldenbokum, des Herrn etc. Wilhem, Herzogen zu Cleve, Jülich und Berge, Grafen zur Mark und Ravensberge und derselben Grafschaft Ravensberge Drost, Frau Anna van Hesselradt, Witwe van Rennenberge und Plastercampe, Johannes Meyering, Abt zu Iburch, Luidike Nagell, Engelbert van Plettenberg, Lubberdt de Wendt, Johan Nagell der Jüngere und Jaspar van Haren und Engelbert van Else, Erbsassen der Nyenkercker Mark, urkunden für sich, ihre Erben, Nachkommen und die gemeinen Markgenossen der genannten Mark: dass in vergangenen Jahren zwischen dem weiland ehrbaren Jurgen van Karssenbrock einerseits und "uns" Markgenossen andererseits eines Holzschlages wegen in dem Gronensick sich Streit erhoben, also dass Jürgen v.K. den Markgenossen das Gronensick gerichtlich verboten und sie vor Gericht geladen hatte. Aber die Markgenossen hatten wenige Tage vor dem Gerichtstermin, also bei währendem Verbot, zur Besserung eines gemeinen Weges angefangen Holz zu schlagen; das wollte Jürgen nicht gestatten, es kam zum Handgemenge, in welchem leider Jurgen vom Leben zu Tode gekommen ist. Deswegen sind die Markgenossen von Jurgens Blutsverwandten mit schwerer, jedoch rechtlicher Strafe angegangen worden und zuletzt dahin gebracht worden, eine grosse Summe Geldes zu bestimmten Terminen ihnen zu bezahlen. Einige dieser Termine sind eingehalten worden, aber der letzte Termin Armut halber nicht. Daher sei verhandelt worden und man sei übereingekommen, dass die Blutsverwandten den Gronensick mit aller Gerechtigkeit und Zubehör, über die Gerechtigkeit, die Jürgen van Karssenbrock ohnehin darin gehabt, hinaus, für die noch fehlende Summe, nämlich 300 GoldguIden, zu ewigem Besitz des Hauses zu Brincke annehmen sollen. Die Erbsassen lassen den Gronensick daher in aller Form Rechtens, mit einem Kotten, der hart an der Mark und dem Holzschlage um den wüsten Teich gelegen ist, den Blutsverwandten auf, doch sollen diese oder die Besitzer des Hauses Brincke Gronensick nicht abzäunen oder mit Gräben umgeben dürfen, sondern sollen ihn ganz offen liegen lassen. Sollte aber im Gronensick ein Mastjahr kommen, so soll die Mastnutzung von den Kanzeln zu Eyenkercken und Boreholthusen abgekündigt werden. Dann werden die Markgenossen ihre Schweine und ihr Vieh soviel als möglich, von dem Gronensick abzuhalten versuchen, sollte aber ein Stuck darin angetroffen werden, so soll es nicht geschlagen oder gequetscht werden, sondern auf einen gewöhnlichen Osnabrücker Pfennig gepfändet werden. - Der Bischof bestätigt diesen Vertrag auf Bitten der Markgenossen und kündigt sein angehängtes Siegel an; ebenso kündigen ihr Siegel an: der Domdekan und das Kapitel der Domkirche zu Osnabrück ihr grosses Siegel, ferner: Hermann van Amlunxen, oberster Holzgraf, Mathias van Oldenbokum anstatt des Fürsten von Cleve als Grafen von Rabensberg, Engelbert van Plettenberg, Johan Capell und Jaspar van Haren im Hamen der gemeinen Markgenossen und Erbsassen.
Sonstige Beteiligte Hermann von Amelunxen (Siegler) / Mathias van Oldenbokum (Siegler) / Engelbert van Plettenberg (Siegler) / Johan Capell (Siegler) / Jasper von Haren (Siegler) / Johann Nagel / Ludike Nagel / Lubbert von Wendt / Johannes Meyering
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden
Signatur 153
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Siegel Von den ursprünglich anhängenden 7 Siegeln vorhanden: 1) Einschnitt in der Plika 2) spitzovales grünes Siegel des Domkapitels, nur die linke Hälfte erhalten, Höhe: 7 cm 3) nur die Pressel (Name: Amlunxen) 4) S + Tiges + van + AIden + Bockum, Durchmesser: 3,2 cm 5) auf der Pressel der Name Plettenberg (wie auf der Pressel bei 3: Amlunxen), das Siegel aber unkenntlich, Durchmesser: 3 cm 6) Pressel mit Wachsresten und dem Namen: Cappel, Durchmesser: 3 cm 7) Haren, recht deutlich erhalten, Durchmesser: 3 cm
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 1057
Aufrufe im Monat 206