Regest

Datum 1561-02-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(dinxtag nach M. lichtmess)
Titel/Regest Dr. Johann Wesselinck, Richter zu Münster, bezeugt, daß Hinrich Moderzoenn, Ratsherr und Hinrich Lanwermann und Jürgen Aspelkamp, Bürger zu Münster, als Erben des Johann Berndinck gen. Overweg und s. Ehefrau Catharina auf der einen, und Kerstienn Hardtmann und Jgfr. Catharina Berndincks, gen. Overwegs, jener Eheleute Tochter, auf der andern Seite geeinigt haben über die Eheberedung der letztgenannten. Christian will Catharina zur Ehe nehmen in deren Haus in Münster im Ägidii-kirchspiel und -straße zwischen den Häusern der Witwe des Rotger Huilßhorst und des Schneiders Bernt Boßenn. Die Vormünder sollen noch für 1560/61 die Rente von 9 Gulden und 1 Mark daraus zahlen, künftig aber nicht Katharinens Geschwister Johann, Bernd und Hermann damit belasten. Da die Brüder Anteilhaber des Hauses sind, so sollen sie nach 3 Jahren je 50 Taler oder 2 1/2 Taler Rente erhalten. Die jüngern Brüder sollen mit Kost und Kleidern versehen und zur Schule angehalten werden. Sie erhalten auch Betten. Zinnwerk, Pötte u s. w. sollen geteilt werde. Bestimmungen über Nachlaß von ohne Leibeserben sterbenden Geschwistern.

Z.: Johann Wedemhove und Bernt Peters Voget up Sant Egidii Closter.
Archiv   Münster, Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 930
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster (Dep.) - Urkunden, Nr. 930
Siegel Siegel ab.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-12-14
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