Regest |
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Datum |
1680 ![]() ![]() |
Datum Bestand: ![]() ![]() |
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Titel/Regest | Graf Ernst Wilhelm von Bentheim erläßt gemäß Landtagsrezeß von Schüttorf vom 19.10.1679 und der Vorschläge der Landtagskommission Folgende Ordnungen: Geldbewilligungsrecht der Stände und Schuldentilgung ? Konsens der Landstände zur Anstellung der Landempfänger und Rezeptoren ? Kaution des Landempfängers und der Rezeptoren ? Eintragung der Kapitalien ? Remissionen ? Schatzungen ? Ausschreibung regelmäßiger Landtage ? Zuschläge ? Landgeld von Zuschlägen ? Eintragungen in den Landbüchern ? Schafttriften ? Register der neuen Ländereien ? Zollfreiheit der Landstände in eigener Sache ? Militärische Einquartierung ? Dienste ? Abschaffung der Stellen des Landeshauptmanns und Landesführers ? Landvermessung ? Verteilung der Lasten. Reglement der Rezeptoren mit Eidformular ? Auszahlung des Generalempfängers und der Unterrezeptoren ? Einrichtung der Rechnungen. Kopie, Papierheft, Unterschrift Hermann von Gesseler |
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Archiv | ![]() |
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Bestand | ![]() ![]() |
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Signatur | 1701 | |||||||
Benutzungsort | Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen | |||||||
Bestellsignatur | Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster (Dep.) - Urkunden, Nr. 1701 | |||||||
Projekt | ![]() |
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Systematik |
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Datum Aufnahme | 2011-12-14 | |||||||
Aufrufe gesamt | 3775 | |||||||
Aufrufe im Monat | 743 | |||||||
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