Regest

Datum 1362 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Johanns, Grafen von Sayn, Wiederkaufsverschreibung verschiedener Güter an Ritter Gobelin von der Hese. Der Graf verkauft alles was er besaß in den Kirchspielen Ober Fispe, Holtzcla und Verentreff und am rechten Ufer (wassirgang) der Verentreff bis in die Sieg und der Sieg bis an die Grenze der Grafschaft Sayn; ausgenommen werden die Kirchspiele Crumbach und Hechinbach mit den darin gelegenen Gütern und Leuten. Der Wiederkauf für 1.500 Gulden von florencien, adir pagament dar vur, wird gestattet jährlich zwischen Weihnachten "vnd Sante Peters dage als sich dy erde inteflussit" (womit Petri Cathedra, d. 22. Februar, gemeint ist).

Montags nach Michaeli
Archiv   Siegen, Fürstentum - Landesarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 69
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Urkunden, Nr. 69
Material Pergament
Sprache deutsch
Siegel Der Graf von Sayn, dessen Gemahlin Alheid, dann Robyn von Bicken und Engelbrecht von Selbach haben ihre Siegel angehängt, welche sämmtlich noch vorhanden, die beiden ersten jedoch sehr beschädigt sind. Das Siegel des Grafen von Sayn ist ziemlich groß und sehr gut gearbeitet gewesen; es enthält den Saynischen Löwen, in einem Wappenschilde mit einer zierlichen Einlassung umgeben; die Umschrift ist bis auf wenige einzelne Buchstaben abgebrochen. Das Siegel der Gräfin, kleiner und einfacher als das vorige, enthält einen Wappenschild, der durch einen Pfahl in zwei gleiche Teile geteilt ist; links befindet sich der Saynische Löwe; das rechte Feld ist wieder durch einen Querbalken geteilt und sowohl über als unter demselben mit kleinen Kreuzen bestreut. Da in dem Pfahle und Balken die Hälfte eines gewöhnlichen Kreuzes nicht zu verkennen ist, so sieht man leicht, dass hier das halbe Westerburgische Wappen (vgl. dessen Beschreibung bei Nr. 55) mit dem Saynischen kombiniert ist, was sich daraus erklärt, dass a.a.O. Reinhard, Herr von Westerberg, als Schwiegervater des Grafen von Sayn, mithin als Vater der Gräfin Alheid, genannt wird. Auch hier ist die Umschrift größtenteils abgebrochen. Die beiden folgenden Siegel haben einerlei Wappen, nämlich drei in Gestalt eine Schrägbalkens aneinander gesetzte Rauten, [...], während jedoch das Wappen derer von Bicken (bei Nr. 24 und 49) ganz anders erschienen ist. Eine Verwechslung der Siegel kann hier nicht obwalten, da die Umschriften deutlich zu sehen sind, nämlich auf dem einen: S Rabini de Bicken; und auf dem anderen: S. Engelberti de Selebach
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.18   1350-1399
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-05-26
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