Regest

Datum 1748-02-03 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vor dem Wilhelm Anton von der Asseburg, Kapitular des Domes zu Osnabrück, Paderborn und Münster, Offizial des churfürstl. bischöflichen Hofes zu Osnabrück und ordentlicher Richter, bekundet der Prokurator des Jesuitenkollegs zu Osnabrück, Pater Adamis Roynck, in Gegenwart von Henrich Paußmeyer und Anna Elisabeth Rieman nebst Bruder und Schwager Jost Henrich Rieman und Johan Herm Nolle, daß der Pater Rektor des Jesuitenkollegs auf Bitten der Brautleute Henrich Paußmeyers und Annen Elisabeth Riemans das Brinckmeyer Erbe in Löhlingdorf (Lölingtorff) Kirchspiel Buer, benanntem Brautpaar nach der Eheschließung als eigenbehörigen Kolonen nach osnabrückischem Eigentumsrecht unter folgenden Bedingungen übertragen wolle:

1) Das Brautpaar gibt sich mit spezieller Vollmacht des alten Vater Rirmans und auf Drängen des Schwagers Joan Herman Nolle auf "Gut und Blut" eigen. Der Pater Prokurator überreicht einen Osnabrücker Schilling nach der Eigentumsordnung, der von beiden im Gericht angenommen wird.

2) Das Jesuitenkolleg übergibt den Hof (praedium) Brinkmeyers nach osnabrücker Eigentumsrecht. Das Auffahrtsgeld von 340 Rtlrn. ist in vier Raten zu zahlen, ab Ostern 1748. Für die Zahlungen bürgt der Schwager Jost Herman Nolle mit Vollmacht des alten Brautvater Riemans. Für den Fall, daß die Eltern Riemans sterben, übernimmt der Bruder der Braut Jost Henrich Rieman die Zahlung der Auffahrtgelder, wenn er das Erbe übernimmt.

3) Die jährlichen Abgaben betragen 1 1/2 Malter Roggen, 1 1/2 Malter Gerste und 2 Malter Hafer nach Grönenberger Maß, daß nach Osnabrücker Maß 6 Malter ausmacht. Sie sind an das Kolleg zu Osnabrück zu liefern, zwischen Allerheiligen und Christtag. Der jährliche Zehnt aus den Löhlingsdorfer, Markendorfer und Knippenbergs Ländereien muß vom Kolon in die Zehntscheune des Kollegs auf Brinckmeyers Hof gefahren werden und zwar jedes zweite Fuder. Das Jesuitenkolleg will einen Einlager des Zehnten mitgeben, damit Kolleg und Kolon das richtige Maß haben. Bei Verpachtung des Zehnten wird mit dem Kolon eine neue Vereinbarung getroffen.

4) Alle Brinckmeyerschen Ländereien bleiben zehntbar. Jährlich sind zwei Zehnthühner zu liefern. Da jährlich eine Stadtfuhr zu leisten ist, sind dabei soweit nichts anderes angeordnet, 6 Malter Roggen oder Gerste oder 7 Malter Hafer an das Kolleg nach Osnabrück zu fahren.

5) Für den Fall, daß am Brinckmeyerschen Hause Reperaturen anfallen oder es neu aufgebaut werden muß, verpflichtet sich das Kolleg, zwei neue Balken oder zwei neue Sparren aus dem zum Kolleg gehörenden "Gartlager-Gehölz" zu schenken. Der Kolon muß jedoch das Holz mit seinem Wagen und seinen Pferden abholen.

6) Der Kolon muß jährlich bei Auf- und Abladen des Zehnten von seinen Heuerleuten in der Leibzucht und Backhaus vier Personen zum Aufladen, Einfahren und Abladen des Zehntkorns bzw. dafür Ersatz beschaffen. Der Lohn für jedes Fuder Auf-, Abladung und Unterbringung in einem Fach der Zehntscheune auf dem Balken beträgt 3 1/2 Pfennige.

7) Die Zehntscheune und der Bach (Welle) in der Wiese für einen Fischbehälter bleibt dem Kolleg vorbehalten; die Fischerei in der Dücks-Welle ist gestattet. Das bei der Reinigung des Bachs anfallende Erdreich darf der Kolon zur Verbesserung der Gründe verwenden. Den Prozeß mit der Uhlmann(-schen) und ihrem Nachfolger im Hof über die Dücks-Welle übernimmt das Kolleg ohne Zutun des Kolons. Der Kolon hat auf den Zustand der Zehntscheune zu achten. Falls sich ein Schaden im Dach oder sonst zeigen sollte, muß er sofort das Kolleg benachrichtigen, um den Schaden ausbessern zu können.

8) Das Kolleg verpflichtet sich Forderungen auf das Brinckmeyersche Erbe abzuwehren.

Zeugen: Christopherus Schwicker, Pedell, und Joannes Hermannus Griffiander,

Siegler: Der Offizial mit Offizialatsiegel.
Vermerke Unterschrift des Schreibers: Carl Albert Pielsticker. Bemerkung mit Rotstift im Urkundentext: "Gilt nicht mehr".
Archiv   Mensing, Familie (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 271
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 271
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel anhg. Siegel ab.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2010-07-15
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