Regest

Datum 1534-01-07 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Mittwoch nach 3 Könige)
Ausstellungsort Nieheim
Titel/Regest Die Brüder Arndt, Herbolt, Jörgen und Wolff v. Oeynhausen treffen wegen der Zubehörungen zum Hause Oldenburg folgenden Vergleich:

1. Arndt und seine Erben sollen das Haus zur Oldenburg behalten mit Teichen und Äckern vor der Burg, Gogericht und Holzung der Herrschaft thom Stoppenberge.

2. Wenn Oldenburg eingelöst wird, soll die Lösesumme in 4 gleiche Teile geteilt und unter die Brüder verteilt werden, auch das Geld, für das Arndt an der Burg Verbesserungen vorgenommen.

3. Stirbt Arndt vor der Einlösung, so soll dessen Frau mit ihren Kindern wohnen können, wo sie will, solange sie 'ihr Bette nicht verändert', heiratet sie, so soll sie das Haus räumen und für ihre Kinder Vormünder bestellen.

4. Die Oldenburg soll aller Brüder Offenhaus sein.

5. Stirbt Arndt ohne männliche Erben, so soll das Haus Oldenburg an die übrigen Brüder bzw. deren Erben fallen, den Töchtern aber ihre Gerechtigkeit vorbehalten sein.

6. Arndt und seine Erben sollen das ganze Dorf tho Collerbeck behalten mit Teichen, Mühlen, Zehnten und Heuer, ferner das Dorf Papenhoven mit Zehnten, Heuer, Gericht, Diensten, Hühnern und Eiern.

7. Herbolt und seine Erben sollen das Dorf Rolffsen haben mit Heuer, Diensten, Gerichten, Rottegarn, und Schafdrift, Hühnern und Eiern.

8. Jörgen und seine Erben sollen haben Ewerßen, Heuer, Dienste, Gericht im Dorfe, Hühner, Eier mit dem Ewenschen Holte, "sunder denen von Entrop naberliche graßhode tho vergunnen, dar tho de Meyer tho Niehemb de von den Eddeßer brocke von andern lendern 6 Molt Korn gebet und Arndt mit seinem Geld gelöset, desulven 6 Molt Korn sall Jörgen und siene Erben ock beholden".

9. Wulff soll das ganze Dorf Eylffsen haben mit Heuer, Zehnten, Gericht und gebede in holte und felde, und da Eylffsen auf 12 Molt Korn gesetzt ist, soll Arndt dem Wulf für 12 Molt Korn geben aus den Papenhöfen und in sein Haus nach Nieheim liefern.

Besiegelung durch die 4 Brüder angekündigt. Die Urkunde soll "in unsen sambtkasten geleget", jedem jedoch eine Kopie zugestellt werden.
Archiv   Grevenburg
Bestand   Grevenburg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 5
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Abschrift 17. Jh.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-15
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