Titel/Regest |
Arnoldt von und zu Bocholtz und seine Frau Eva von Velbrück sowie Maria von Spee, Witwe Roffarts, verpachten dem Johan Heuser und seine Frau Cilletgen auf 6 Jahre die Kaetmühle mit dazugehörigem Land. Die Pacht beginnt am 01.01.1664. An Pacht sind für die Mühle, die wegens Ausbleibens der Jülicher Laten in Abgang geraten ist, zu zahlen 33 Malter Roggen, 12 Pfund Zucker, 30 Aell, ein Fass Weizenmehl, 12 Pfund Pfefferkuchen zum neuen Jahr. Sollten die Jülicher Laten wieder zum Mahlen kommen, soll die alte Pacht gezahlt werden.
Ausf.-Papier, Unterschriften der Verpächter, des Pächter sowie von Johans Scheiffeler, Arendt Thevessen gen. Erbetz, Petrus Mommers.
Rückseite: Inhaltsvermerk. |