Regest

Datum 1631-10-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Johan Wuestehoff der Jüngere zu Soest als Ehemann der Anna Rose, sodann Joannes und Clara Rose haben als unbezweifelbare Erben ihrer Schwägerin bzw. Schwester Elisabeth geb. Rose, die mit Bürgermeister Johan von Horn zu Lippstadt kinderlos verheiratet war und diesen beeerbt hatte, dem Reinhart von Bucholtz die Rückzahlung von 1.500 Rtlr. samt der verflossenen Zinsen seit 1622 angekündigt. Diese Summe hatte sein Vater Dietherich von Bucholtz zu Störmede in drei Obligationen bei Bürgermeister von Horn aufgenommen. Da nun Hieronymus Greber von Geseke ihrer Schwester bzw. Schwägerin diese drei Obligationen entwendet hat, worüber ein Prozess der Erben mit ihm vor dem Offizialatsgericht zu Werl und dem Rat zu Lippstadt kurz vor dem siegreichen Ende für die Erben steht, können sie dem Reinhart von Bucholtz die Originalobligationen nicht aushändigen. Sie haben sich deshalb mit dem Schuldner in folgender Weise geeinigt: Bucholtz zahlt ihnen die 1.500 Rtlr. und lediglich 40 Rtlr. Zinsen. Sie verpflichten sich dafür, auf die anderen Zinsen zu verzichten, Bucholtz von jeglichen weiteren Forderungen aus diesen Obligationen frei zu halten und ihm nach dem Gewinn des Prozesses die Originalobligationen auszuhändigen. Da Bucholtz ihnen nun die 1.500 Rtlr. samt 40 Rtlr. Zins ausgezahlt hat, quittieren sie den Empfang des Geldes und versprechen, sämtliche Forderungen, die aus diesen drei Obligationen entstehen könnten, auf sich zu nehmen und Bucholtz künftig davon frei zu halten. Als Unterpfand setzen sie ihre Kuhweide genannt Ubelgunne vor Lippstadt, die für 1.500 Rtlr. gekauft wurde, sodann Joan Rosen seinen Kuhkamp im Hagedorn für 6 Kühe und Johan Wuesthoff seinen Kuhkamp für drei Kühe vor der Soestpforte vor Lippstadt sowie den Hof Kemper zu Enkhausen, der jährlich drei Malter Hartkorn an Pacht zahlt. Diese Güter sind sämtlich aus der Erbschaft ihrer Eltern Rose. Schließlich hat Johan Wuesthoff der Ältere, Zisemeister zu Soest, noch sein freies Gut zu Balksen (Balkhausen), das jährlich 16 Malter Hartkorn erbringt, zum Unterpfand gesetzt. Der Vertrag wird von den Richtern zu Soest und Lippstadt bestätigt.

Ausf.-Perg., Unterschriften von Johan Woesthoff d. Ältere, Johann Rose, Johann Woesthoff d. Jüngere, Clara Rose, Witwe Haren, 5 anh. Siegel: 1. Detmar Schmitz, Richter zu Soest, 2. Richter zu Lippstadt, 3. Johann Rose, 4. Johan Wuesthoff, 5. (ab).

Rückseite: Inhaltsvermerk.

Altsignatur VII 62
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 259
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
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