Titel/Regest |
Schuldverschreibung des Theodor Werner Graf von Bocholtz, Dompropst zu Paderborn etc., an den kaiserl. Österreich. Geheimen Rat Clemens August Graf von Westphalen zu Fürstenberg, Burggraf zu Friedberg, über 10.000 Taler bei Verpfändung seines vom Freiherrn von Korff angekauften Gutes zu Störmede. Aufgrund eines Vergleichs zwischen der Landdrostin Freiin von der Asseburg zu Niesen und Caspar Arnold von Bocholtz zu Störmede vom 25.05.1754 (s. P Urk. 411) sollte die Landdrostin 17.239 Rtlr. erhalten. Von dieser Summe waren an den Oberststallmeister Clemens August von Westphalen als Erben der Landdrostin 6099 Rtlr. gezahlt worden. Weitere 1.140 Taler sind heute erlegt worden, so dass 10.000 Taler übrig bleiben, die in den folgenden Jahren abgetragen werden sollen.
Ausf.-Papier.
Finalquittung am 23.09.1820. |