Regest

Datum 1560-01-08 Suche DWUD Suche Portal
Titel/Regest In der Streitsache zwischen Arnd von Raesfeld zu Hameren und seinem natürlichen Sohn Arnd von Raesfeld als Kirchherrn von St. Ludgeri zu Billerbeck einerseits und der nachgelassenen Tochter Heinrich Dobbelers andererseits, entscheidet das münsterische Domkapitel einen Streit um ein Haus und einen Garten. Es erkennt, dass Erhard von der Mühlen als dem Besitzer der Kirche zu Billerbeck es nicht zugestanden habe, Haus und Garten auf drei Leben in Gewinn zu geben, kassiert daher alle diesbezüglichen Schriftstücke und erklärt, dass der jetzige Kirchherr als Benefiziat über Haus und Garten verfügen kann. Die Prokuratoren der beiden Parteien Johann Groitgese bzw. Franz Schade nehmen das Urteil zustimmend bzw. mißfällig zur Kenntnis.

Zeugen: Dietrich Senden und Heinrich Vendt.
Bestand   Hameren, Haus, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1826
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Urk. 130
Überlieferungsart Ausf., Perg.; Signet und Beglaubigung des Notars Stephanus Thutell von Attendorn, Kleriker und Diözese Köln.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-01-17
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