Regest

Datum 1629-01-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest "Goszwin Kettler" zu Hovestadt stellt als Bevollmächtigter seiner Ehefrau "Eva von Ketler", Tochter zu Assen, dem Abt "Wilhelm" zu Abdinghof einen Revers über seine am gleichen Tag vorgenommene Belehnung zu Behuf seiner Frau unter wörtlicher Einrückung des Lehnbriefes aus: "Wilhelm", Abt des Klosters Ss. Peters und Pauls zum Abdinghof in Paderborn, belehnt "Goszwin Kettler" zu Hovestadt anstelle seiner Frau "Eva von Ketler" mit dem Schloß zu Assen und Hof zu Honsel ("Haensell"), wie dies "Wilhelm von Ketler" und dessen Tochter "Ottilia" zu Lehen getragen haben. Der Lehnsträger hat jährlich zwischen Michaelis und Martini vier Goldgulden als Pacht an das Kloster zu zahlen. "Goszwin Kettler" leistet den Lehnseid. Der Abt siegelt mit dem großen Siegel.

Zeugen: "Gerhard Clotz", Doctor der Rechte, Syndicus der Stadt Soest, "Johan Dorbecher", Kämmerer, und "Godtschalck Rademacher", Bürger zu Paderborn. "Goszwin Kettler" verspricht, seinen Verpflichtungen nachzukommen, die Schwester und das Schwesternkind seiner Ehefrau von den Lehengütern abzufinden und andere Ansprüche abzuwehren. Aussteller unterschreibt und siegelt.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2071
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel, Unterschrift. Rückseite: Inhaltsvermerk; "post obitum Ottiliae de Ketteler viduae quondam Conradi de Ketteler"; Altsignatur (Assen I. FAch No. 13).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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