Regest

Datum 1630-09-07 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Haus Neuengraben
Titel/Regest Heiratsvertrag zwischen Lucas Dieterich von dem Berge zu Neuengraben und Borg, Sohn des + Dieterich von dem Berge und der Michael Nagel, jetzt Frau von Oer zu Nottbeck, und Anna von Schwanszbell, Tochter des Henrich von Schwanszbell zu Schwansbell und der + Eliszabeth Droste von Vischeringk. Der Bräutigam wird die Braut zu seiner ehelichen Bettgenossin nach der christlichen Ordnung auf seine väterlichen Häuser Neuengraben zu Enniger und Borg zu Everswinkel nehmen. Als Ehesteuer erhält die Braut von ihrem Vater 4.000 Rtlr. Davon sollen 3.000 Rtlr. in den nächsten drei Jahren, jedes Jahr auf Martini 1.000 Rtlr., gezahlt werden und die letzten 1.000 Rtlr. mit je 500 Rtlr. in den beiden darauf folgenden Jahren an Martini, alles unverzinst. Was bei der Ausrüstung der Braut mit goldenen Ketten und Kleinodien die Summe von 700 Rtlr. übertschreitet und dasjenige, was die Braut von ihrem Paten erhält, soll von der ersten Zahlung abgezogen werden. Braut und Bräutigam sollen auf die väterlichen und mütterlichen Güter der Braut Verzicht leisten. Nach dem Beilager soll der Bräutigam seiner Braut eine Morgengabe zur Leibzucht aussetzen, wofür er den Hof Hardenberg im Ksp. (Dren-)Steinfurt in der Bsch. Riepensell schon ausgesetzt hat. Sollte der Bräutigam vor der Braut ohne eheliche Erben sterben, soll die Braut ihren Brautschatz, dazu 2.000 Rtlr. als Wiederkehr und ihre Ausrüstung sowie die Hälfte der fahrenden Habe erhalten. Silbergeschirr, das beide während ihrer Ehe anfertigen und mit ihren beiden Wappen versehen lassen, verbleibt vollständig der Braut. Die Morgengabe bleibt ihr zur Leibzucht. Sollte die Braut vor dem Bräutigam ohne Hinterlassung von Leibeserben sterben, fällt die Hälfte des Brautschatzes an den Bräutigam, der die andere Hälfte Zeit seines Lebens als Leibzucht gebrauchen darf. Diese Hälfte geht nach seinem Tod an die nächsten Erben der Braut. Die Ausrüstung der Braut soll innerhalb eines Jahres nach ihrem Tod ihren nächsten Erben zufallen. Sollte der Bräutigam vor der Braut mit Hinterlassung von Leibeserben von ihr sterben und die Mutter im Witwenstand bleiben, bleibt die Witwe in allen Gütern. Will sie sich von den Kindern separieren, soll sie das Haus zur Borg in Everswinkel und die vier Höfe Schulte zur Stegge, Loman, Boeckman und Holtman zusätzlich zu ihrer Morgengabe samt einer adeligen Ausstattung und Brandholz erhalten. Will die Witwe ohne Leibeserben im Witwenstand verbleiben, soll sie ihren Brautschatz von 4.000 Rtlr. und ihre Ausrüstung zurückerhalten sowie aus den Gütern ihres Ehemanns erblich 2.000 Rtlr. und als Leibzucht das Haus Borg mit den genannten Höfen. Hat die Witwe Leibeserben und will erneut heiraten, soll sie von ihrem Brautschatz 2.000 Rtlr. erhalten und auf Lebenszeit ihre Leibzucht mit der Morgengabe genießen. Sollte sie in der zweiten Ehe keine Kinder erhalten, beerben sie ihre Kinder aus der ersten Ehe. Sollte die Braut vor dem Bräutigam mit Hinter-lassung von Kindern sterben und der Witwer erneut heiraten und auch in seiner zweiten ehe Kinder erhalten, sollen die Kinder erster Ehe und zweiter Ehe die von ihren jeweiligen Müttern eingebrachten Güter erhalten. Das väterliche Erbe soll nach dem gemeinen Recht geteilt werden, wobei aber der älteste Sohn das Gut Neuengraben erhalten soll. Bei kinderlosem Tod beider Brautleute, sollen die in der Ehe erworbenen Güter zu gleichen Teilen an die nächsten Erben der Brautleute gehen. Sind doch Kinder vorhanden, sollen diese dasjenige bekommen, was während der Ehe ihrer Eltern erworben wurde. Sollten nach des Bräutigams Tod die von ihm hinterlassenen Kinder alle sterben, erbt die Witwe nicht die Güter, sondern sie soll von den nächsten Erben des Bräutigams mit 10 000 Rtlr. ausgezahlt werden, ihren Brautschatz zurückerhalten und die Morgengabe als Leibzucht nutzen. Von diesem Ehevertrag erhält jede Seite eine von den Brautleuten, dem Brautvater und genannten Freunden unterschriebene und gesiegelte Ausfertigung.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2097
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Signatur (Neuengraben Lit. B N. 21)
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament
Siegel 8 anh. Siegel: 1. Lucas Dieterich von dem Berge (Abdruck unkenntlich), 2. Adolph Henrich Droste, Dompropst (Rest), 3. Godtfridt Droste, Domherr, 4. Johan von Oer zu Nottbeck (unbenutzt), 5. Heidenrich Droste (Rest), 6. Jorgen Nagell zu Itlingen, 7. Heinrich von Schwanszbell (ab), 8. Heydenrich von Schwanszbell (unbenutzt), Unterschriften der Siegler, der Anna von Schwanszbell und des Johan von Drolszhagen zu Lütkenbeck.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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