Titel/Regest |
"Caspar Bocholtz", fürstlich münsterischer Richter zu Vechta und Gograf zu Sutholte, bekundet, daß "Henrich Nieman", der Pastorei Dinklage eigenhöriger Meier zu Höne, und + Herr "Balthasar Kohausz", Pastor zu Dinklage, sich wegen rückständiger Einfahrt und Pacht, auch wegen Freilassung seiner beiden Töchter "Elszke" und "Wobbeke" nach Aussage des "Wilhelm Högeman" kurz vor dem Tod des Pastors auf 100 Rtlr. geeinigt hätten und diese Summe bezahlt und zur Tilgung von Schulden des verstorbenen Pastors verwandt worden sei. Da nun der Freibrief wegen des Todesfalls nicht mehr ausgestellt worden war, die Töchter diesen aber benötigen, hat der Meier den Richter um Bescheinigungen für seine beiden Töchter gebeten. Der Richter bescheinigt daher, daß "Elszke Nieman" der Pastorat und dem Pastor zu Dinklage hinfort nicht mehr eigenhörig sei und sich als Freie überall niederlassen dürfe. Der Richter siegelt und läßt durch den Notar des Gerichts unterschreiben. |