Regest

Datum 1672-01-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Ludgersburg
Titel/Regest "Christoff Bernhardt" Bischof zu Münster, Administrator zu Corvey, Burggraf zum Stromberg, Reichsfürst und Herr zu Borkelo bestätigt den Vertrag, der am 29. November 1671 zwischen seinem Bruder "Henrich" Freiherrn "von Galen", Herrn zu Assen, und dessen Sohn den Erbkämmerer "Frantz Wilhelm" Freiherrn "von Galen", Herrn zu Enniger, wegen der künftigen Erbfolge in die elterlichen Güter und Abteilung derselben geschlossen wurde und wörtlich folgt: Da der Sohn "Frantz Wilhelm" mit Rat der Verwandten eine Frau erwählt hat, hat der Vater hinsichtlich der Erbfolge in seine Güter erklärt, dass der Erbkämmerer die adeligen Häuser Bisping und Romberg erhalten soll. Allerdings bleibt der Schwester des Vaters, der Kanonisse zu Borghorst, zeit ihres Lebens der Nießbrauch des Hauses Romberg vorbehalten. Ebenso soll der Erbkämmerer das Haus Ottenstein erhalten, doch bleibt dem Vater zeit seines Lebens daran das Dominium, ohne dass er jedoch etwas davon veräußern darf. Dem Sohn soll ein genaues Register über die ihm zufallenden Güter nach dem Tod des Vaters ausgehändigt werden. Bis zum Erbanfall soll der Erbkämmerer die Hälfte der Einkünfte aus den genannten Gütern und des Gehaltes des Drostenamtes Vechta, das er verwalten wird, erhalten. Ferner will der Vater innerhalb eines Jahres nach der Anzeige 12 000 Rtlr., die zum Ankauf eines reichsunmittelbaren Rittergutes verwandt werden sollen, erlegen und das Silberwerk, das das Wappen der "von Droste" zeigt, seinem Sohn übergeben. Ferner bietet er an, seinem Sohn das Haus in der Stadt Münster, das an die 4.000 Rtlr. zu stehen kommt, seinem Sohn zukommen zu lassen. Allerdings sollen dann 2.000 Rtlr. von den vorgenannten 12 000 Rtlr. abgezogen werden. Der Erbkämmerer nimmt die Anerbietungen seines Vaters mit Dank an und erklärt, dass damit seine Ansprüche an den väterlichen Gütern erfüllt sind und er keinerlei Ansprüche an den weiteren Gütern des Vaters, insbesondere an der Herrlichkeit Assen, stellen wird. Er verzichtet hierauf zugunsten der männlichen Erben aus der zweiten Ehe seines Vaters. Er verzichtet damit auch auf eventuelle Erbrechte, die ihm aufgrund der Ehepakten seines Vaters mit seiner + Mutter "Anna Droste" erwachsen könnten. Beide Seiten verprechen, diesen Vertrag einzuhalten. Der Bischof genehmigt den Vertrag als Haupt der Familie und als Landesfürst, unterschreibt und siegelt.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 2426
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergamentlibell, anh. Siegel in Holzkapsel an Schnur, Unterschrift. Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignatur (paq. Lit. B N. 3). Dabei: unbesiegeltes, aber unterschriebenes Exemplar.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-03-30
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