Regest

Datum 1482-09-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Heinrich III. von Schwarzburg, Fürstbischof
Titel/Regest Heinrich III. von Schwarzburg, Fürstbischof von Münster, erinnert an den Synodalbeschluss der Metropolitanversammlung, dass alle Urkunden, die eine Veränderung des Personen- oder Besitzstandes beinhalten, sofort dem Fürstbischof, dessen Siegelführer oder seinen Amtleuten vorgelegt werden müssen, die sie prüfen und zulassen oder ablehnen. Der Magister Wilhelm hat zum Schaden des Bistums wichtige Urkunden über Johannes Laurentius, Kleriker des Erzbistums Bremen, zu dessen Vorteil nicht vorgelegt. Der bischöfliche Fiskal und Sibrandus Ulfers, Propst von Loppersum, werden angewiesen, Wilhelm unter Arrest zu setzen, wobei es unter schwerer Strafe verboten wird, ihnen Widerstand zu leisten. Wilhelm selbst soll die Urkunden herausgeben. Die Äbte von Rottum, Stitswerd (Selwert) und Wittewierum sowie Sibrandus Ulfers sollen den Fall untersuchen und spätestens zehn Tage nach Ausstellung dieser Urkunde dem Fürstbischof das Ergebnis mitteilen.
Sonstige Beteiligte Johannes Laurentius, Magister; Kleriker (sonst. Beteiligter) / Wilhelm, Magister (sonst. Beteiligter) / Sibrandus Ulfers, Propst in Loppersum (sonst. Beteiligter)
Archiv   Münster, Fürstbistum - Landesarchiv
Bestand   Ostfriesische Urkunden |   alle Regesten
Signatur 11
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Material Pergament
Sprache lateinisch
Überlieferungsart Original
Siegel 1 0 Heinrich von Schwarzburg
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-12-09
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