Regest

Datum 1531-02-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Erich von Sachsen, Propst der Propstei Humsterland
Empfänger Friedrich III. von Wied, Fürstbischof von Münster
Titel/Regest Erich von Sachsen verspricht Friedrich III. von Wied, Fürstbischof von Münster, Treue und Gehorsam in der Ausübung seines Amtes als Propst von Humsterland. Er verpflichtet sich, alle drei Jahre eine ungenannte Geldsumme an den Bischof zu zahlen.

Inseriert ist eine Urkunde (04.02.1531), in der Friedrich III. von Wied, Fürstbischof von Münster, dem Erich von Sachsen die Propstei Humsterland [1] mit allen ihren Rechten und Einkünften überträgt. Die Schuldner und Grundhörigen der Propstei, sowie alle, die seiner Jurisdiktion unterstellt sind, sollen fortan dem Rektor der Propstei und dem Erich von Sachsen den Zehnten ihrer Einkünfte zahlen.


[1]Die Propstei Humsterland gehörte offenbar zuvor dem Johannes Scharpenberg, der sie aber dem Bischof zurückgab. Anthonius Tnunitius, Priester und Prokurator des Fürstbistums Münster, der offenbar mit der Propstei belehnt werden sollte, verzichtete auf die Pfründe.
Archiv   Münster, Fürstbistum - Landesarchiv
Bestand   Ostfriesische Urkunden |   alle Regesten
Signatur 44
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Material Pergament
Sprache deutsch / lateinisch
Überlieferungsart Original
Siegel 1 1 Erich von Sachsen-Lauenburg
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2011-12-09
Datum Änderung 2011-12-09
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