Regest |
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Datum | 1527-04-11 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Titel/Regest | Theod. Kremer, Vikar des St. Annen-Altars zu Unna, gibt seinen beiden natürlichen Kindern Dirick und Anna, mit Zustimmung seiner Schwester Kath. Buren und anderer Freunde eine Rente von 10 Goldgulden bzw. 8 Malder Korn nach seinem Tode lebenslänglich; nach beider Kinder Tode sollte die 8 Malder den Erben Kremers, die 10 Gulden an die Bruderschaft des Kalands fallen, um davon wöchentlich eine Messe zu Ehren der sieben Schwerter Marien und jährlich 2 Vigilien zu halten. Wird die Rente nach Kremers Tode abgelöst, so soll das Geld von dem Kaland im Beisein der Mutter der Kinder wieder angelegt werden; diese soll die Renten auch, so lange die Kinder unmündig sind, empfangen. Die Kamerarien des Kaland sind verpflichtet, den Kindern nötigenfalls vor Gericht zur Erlangung der Rechte behülflich zu sein. Zeugen: Frans Plettenberg, Priester; Tilm. Duynhouwer; Mester Joh. Hontem, Bürger zu Unna. |
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Archiv | Unna, Stadt (Dep.) | |||||||
Bestand | Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | 332 | |||||||
Benutzungsort | Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen | |||||||
Bestellsignatur | Stadt Unna (Dep.), Nr. 332 | |||||||
Bemerkungen |
Cf. 1526 Oktober 21 [Nr. 330]. Abschrift im Besitz des Staatsarchivs. Msc. VI, Nr. 141, 5. |
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Material | Papier | |||||||
Sprache | deutsch | |||||||
Überlieferungsart | Original | |||||||
Siegel | Siegel des Theod. Kremer am Pergamentstreifen: 3 aufrechte Nägel (2 : 1) | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2011-12-09 | |||||||
Aufrufe gesamt | 3175 | |||||||
Aufrufe im Monat | 148 | |||||||
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