Regest

Datum 1318-11-01 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Heinrich Erzbischof von Köln vergleicht sich mit den Bürgern in Recklinghausen über eine Wasser- und eine Windmühle in Recklinghausen und die Gruet (fermentum) dahin, daß die Bürger 400 Mark Soester Denare zum Rückkauf des Gerichts in Bochum (Bocheym) vom Graf von der Mark, dem es von Erzbischof Siegfried von Köln versetzt war, geben sollen, wofür sie die Mühlen und Gruet 12 Jahre haben sollen. Nach 12 Jahren fällt die Gruet an das Stift Köln zurück, die Mühlen aber behält die Stadt, jedoch sollen sie die Hälfte des Mahlgeldes (moltrum) an das Stift abführen. Henrich von Wickede (Wyckede), Amtmann zu Recklinghausen, soll für die Durchführung sorgen.

Siegelankündigung des Ausstellers, Ernst, Dechant und Archidiakon zu Köln, Conrad, Subdechant zu Köln, und der Bürger von Recklinghausen

Ausstellungsort: Bonn; Datum: ipsa die omnium sanctorum

Ausfertigung lateinisch Pergament 4 Siegel anhängend, ab

Vgl. Regesten der Erzbischöfe von Köln4 S. 242
Archiv   Recklinghausen, Vest - Landesarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 5
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Vest Recklinghausen, Landesarchiv, Nr. 5
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2011-12-09
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