Regest

Datum 1470-08-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Vergleich zwischen Sophie von Gleichen, Äbtissin von Essen, und der Stadt Essen mit Sweder van Diepenbrock, Landkomtur des Deutschen Ordens in Westfalen, und Francke van Hompel, Deutschordenskomtur in Welheim (Welhelm).

Äbtissin und Stadt versetzen wiederkäuflich dem Komtur zu Welheim 9 rheinische Gulden für 150 rheinische Gulden von den Kanonikern zu Essen

Äbtissin und Stadt zahlen dem Landkomtur 100 rhein. Gulden. Das Gut bei Münster, das Hammeke innehat und das zum Hof zu Ringeldorf (Ryngeldorpe) gehört, soll an das Deutschordenshaus St. Georg in Münster fallen gegen die übliche Pacht und 6 rheinische Gulden bei jedem Wechsel, wiederkäuflich für 350 rhein. Gulden. Hammeke Sohn soll den Hof aufgeben. Noch bestehen Ansprüche "der alde gruterschede to Dulmen".

Der Komtur zu Welheim soll das Gut haben, das Johan ten Oirde von der Äbtissin hatte, versetzte Teile davon kann der Priester zu Welheim für 3 rhein. Gulden einlösen. Vorbehalt der jährlichen Rente von 9 oirt Gulden und des Wiederkaufs für 35 rhein. Gulden. Komtur Francke zu Welheim soll auf Lebenszeit die Mittrift in der Borbecker und Veyhover Mark haben.

Der Komtur Francke zu Welheim soll aus der Gefangenschaft in Essen entlassen werden.

Siegelankündigung des Äbtissin von Essen, Bürgermeister und Rats der Stadt Essen, des Landkomturs und des Komturs

Datum: des gudensdags na sunt Syxtus dag

Ausfertigung Pergament 4 Siegel anhängend, ab

dabei Übersetzung von Lacomblet von 1822
Archiv   Recklinghausen, Vest - Landesarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 75a
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Vest Recklinghausen, Landesarchiv, Nr. 75a
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-12-09
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