Regest

Datum 1507-12-04 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Hermann Erzbischof von Köln, Kurfürst, verordnet, daß der Offizial und geistliche Richter nicht in weltlichen Sachen zuständig ist. Die Untertanen im Vest Recklinghausen sollen die weltichen Sachen im Wert bis zu 3 Goldgulden nicht vor ein geistliches Gericht bringen bei höherem Wert und in geistlichen Sachen aber ist der Offizial in Köln zuständig, nicht der in Arnsberg oder Werl. Es sollen die Briefträger vom Gericht in Köln die Untersassen im Vest nicht beschweren. Ritterschaft und Städte im Vest sollen mit der rheinischen Ritterschaft und Landschaft zu Landtagen einberufen werden. Dafür haben die Untersassen im Vest eine einmalige Landsteuer bewilligt.

Siegelankündigung des Erzbischofs und Domkapitels

Ausstellungsort: Poppelsdorf; Datum: am satersdag sanct Barbaren der heiligen Jungkfrauwen und marterynne

Ausfertigung Pergament 2 Siegel anhängend,

1. Erzbischof Rest,

2. Domkapitel ab
Archiv   Recklinghausen, Vest - Landesarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 117
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Vest Recklinghausen, Landesarchiv, Nr. 117
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2011-12-09
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