Regest

Datum 1750-04-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller   Bayern, von, Clemens August  |  
Titel/Regest Clemens August, Erzbischof von Köln, Kurfürst etc. bestimmt im Streit zwischen den Brüchtenbeamten und Bürgermeister und Rat zu Recklinghausen über die Auslegung des Rezesses Kurfürst Salentins von 1577 über die Jurisdiktion.

1. Regelung der Zitationen durch das städtische und kurfürstliche Gericht.

2. Unterhaltung der Wachtstuben in den Bischofs- oder Quadentürmen.

3. Haft bei mehr als 24 Gefangenen auf Haus Horneburg

4. Unterhalt auf Haus Horneburg und in der Stadt

5. Verfolgung ausgebrochener Gefangener

6. Unkostenbeteiligung der Stadt bei den Gerichtsverfahren

7. Bestätigung des Salentinschen Rezesses in Zivilsachen

8. Vorbehalt der Kriminalsachen

9. Entscheidung des Hofrats bei strittiger Zuständigkeit

10. Verwendung der gelieferten Brüchtengelder für die Raparatur der Bischofstürme

Unterschrift des Ausstellers

Ausstellungsort: Bonn

Ausfertigung Pergament, Heft

Siegel des Kurfürsten, Siegel des Domkapitels fehlt
Archiv   Recklinghausen, Vest - Landesarchiv
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 220
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Vest Recklinghausen, Landesarchiv, Nr. 220
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2011-12-09
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