Titel/Regest |
Wenemar von Neuhoff zur Baldeney, Erbvogt und Gerichtsherr zu Rellinghaussen, Drost des Amtes Bochum, beurkundet, daß er Caspar ufm Schede wegen einer Forderung an die Erbgenahmen Eickells zum Krange über 150 Rtlr. samt 12-jähriger Pension, die von dessen Ehefrau Anna im Loehe herrührt, und nachdem der für diese Summe von den Eickellschen Erben von Rump verpfändete Schultenhof zu Krawinckell bei Rechen sich als schon anderweitig belastet herausgestellt hat, als jetzigen Ehefochten Annen Nevelings in Drogskampskotten zu Holsterhaussen immitiert.
Zeugen: Scharpwinckel ann Besepe und Dethmar Prusen zu Gelsenkirchen.
Siegel des Gerichts an Pressel. |