Titel/Regest |
Henrich Albachten, fürstl. münst. Secretarius und Notar, begibt sich auf Anfordern des Alexander von Velen, Herrn zu Raesfeld, kais. Obristers, fürstl. münst. Hofmarschalls und Rat, Drosten der Ämter Wolbeck und Sassenberg, in ein Haus in Münster in der Pferdtsstegen, das dem Domherrn Rotger von Asbeck gehört, wo Alexander von Velen und sein Diener Conrad Gassel, der gerade vom fürstl. braunschweigischen Hof zurückgekehrt ist, ihm bekannt geben, daß Alexanders + Vater Hermann von Velen eine Schuldforderung an den braunschweigischen Hof hat, die nach dessen Tod an dessen Söhne überging, die sie auf den Bruder Alexander allein übertrugen. Der braunschweigische Hof bot dafür 8.000 Rtlr. zahlte aber nicht, weil die Urkunden, die bei Jobst Spiegel in Höxter deponiert waren, nicht beigebracht werden konnten. Nach weiteren Verhandlungen und Zahlung mehrerer Raten verlangte die braunschweigische Regierung jetzt eine Mortificationsschrift, Rückgabe der Bestallung von 1544 oder deren Ungültigkeitserklärung, die der Diener in Wolfenbüttel übergab. Alexander von Velen erklärt, daß die Urkunde von 1608 Juli 18 aufrichtig gemeint sei und ihn und die Seinen zu keinen weiteren Dingen verpflichte.
Zeugen: Theodor Blyssinck, Notar, Henrich Hunlis, Einwohner der Stadt Münster. |