Titel/Regest |
Gotthard, in Liefland, zu Kurland und Semigalien Herr, Königl. poln. Gubernator über Liefland, und Statthalter, begabt seinen Rat Wilhelm von Efferen und dessen Braut Agnes von Schwarzberg, die die Ehe schließen wollen, mit Freiheit von Zöllen und Auflagen außer der Landschatzung, hohem und niederem Gericht, Kirchenaufsicht, Wind- und Wassermühlen, Kaufstätten, Schäfereien einzurichten, Wildbann und Jagdrecht. Gescheen und geben uff unserem Schloß Mithowe.
in den heiligen Weinachten des anfangenden vier und sechtzigsten jaers |