Regest

Datum 1466-12-31 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Hinricus de Swartzenborch, Elect und Confirmant von Münster, bestätigt die der Stadt Horstmar verliehenen Freiheiten und Privilegien, gestattet jedem nach Weichbildsrecht frei in ihr zu wohnen, bestimmt jedoch, dass in das Kollegium der Bürgerschaft niemand ohne Beschluss seiner Richter und der Schöffen des Ortes aufgenommen werden solle und dass seine Eigenbehörigen in der Stadt kein besseres Recht als auf dem Lande genießen sollen, behält sich das Recht vor, die Schöffen des Ortes einzusetzen und verleiht der Stadt das privilegium de non evocando.
Archiv   Münster, Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 337
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster (Dep.) - Urkunden, Nr. 337
Siegel Siegel des Ausstellers abgefallen.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-12-14
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