Regest |
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Datum | 1488-05-19 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Titel/Regest | Heinrich, Bischof von Münster, Administrator von Bremen, einigt sich auf einem Tage uff den Laerbrock mit dem Grafen Ewerwin von Bentheim, Herrn zu Steinfurt, mit dem Kapitel, Ritterschaft und Städten des Stifts über folgende Punkte: 1.) Als Geldwährung gilt im Stift bis nächsten Pfingsten die in Dortmund zwischen dem Erzbischof Hermann aus Köln, Bischof Conrad von Münster, Johann Herzogen zu Cleve und A. vereinbarte Währung. 2.) Geldschulden sollen binnen der nächsten 25 Jahre nach der alten Währung von 1461 (1 Gulden = 15 Schillinge) bezahlt werden. 3.) Geldverpfändungsschulden sollen während der nächsten 3 Jahre nach alter Währung bezahlt werden. 4.) Landzinsverpfändungen sollen ein Jahr lang noch im Alten Zins bezahlt werden. 5.) Mönche und Nonnen sollen im Stift keine Erbschaften mehr erheben. 6.) Ausländische Gerichte auch Fehmgerichte sollen im Stift niemanden belangen können. Copie. Papier. (Or. St. A. Münster. Fm. Münster 2392.) |
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Archiv | Münster, Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens (Dep.) | |||||||
Bestand | Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | 431 | |||||||
Benutzungsort | Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen | |||||||
Bestellsignatur | Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster (Dep.) - Urkunden, Nr. 431 | |||||||
Siegel | Siegel: 1.) d. Bischofs, 2.) d. Kapitels, 3.) d. Grafen Ewerwin, 4.) Goswins vom Raisvelt, 5.) Goddert Kettelers, Ritter. 6.) Sandert Drosts, Marschalks, 7.) Jaspars vom Oer, 8.) Berends von Mervelde, 9.) Bürgermeister und Rat von Münster | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2011-12-14 | |||||||
Aufrufe gesamt | 1925 | |||||||
Aufrufe im Monat | 12 | |||||||
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