Regest

Datum 1488-05-19 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Heinrich, Bischof von Münster, Administrator von Bremen, einigt sich auf einem Tage uff den Laerbrock mit dem Grafen Ewerwin von Bentheim, Herrn zu Steinfurt, mit dem Kapitel, Ritterschaft und Städten des Stifts über folgende Punkte:

1.) Als Geldwährung gilt im Stift bis nächsten Pfingsten die in Dortmund zwischen dem Erzbischof Hermann aus Köln, Bischof Conrad von Münster, Johann Herzogen zu Cleve und A. vereinbarte Währung.

2.) Geldschulden sollen binnen der nächsten 25 Jahre nach der alten Währung von 1461 (1 Gulden = 15 Schillinge) bezahlt werden.

3.) Geldverpfändungsschulden sollen während der nächsten 3 Jahre nach alter Währung bezahlt werden.

4.) Landzinsverpfändungen sollen ein Jahr lang noch im Alten Zins bezahlt werden.

5.) Mönche und Nonnen sollen im Stift keine Erbschaften mehr erheben.

6.) Ausländische Gerichte auch Fehmgerichte sollen im Stift niemanden belangen können.

Copie. Papier.

(Or. St. A. Münster. Fm. Münster 2392.)
Archiv   Münster, Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 431
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster (Dep.) - Urkunden, Nr. 431
Siegel Siegel: 1.) d. Bischofs, 2.) d. Kapitels, 3.) d. Grafen Ewerwin, 4.) Goswins vom Raisvelt, 5.) Goddert Kettelers, Ritter. 6.) Sandert Drosts, Marschalks, 7.) Jaspars vom Oer, 8.) Berends von Mervelde, 9.) Bürgermeister und Rat von Münster
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2011-12-14
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