Titel/Regest |
Der Münsterische Offizial bekundet, dass Lambert Warendorp, seine Ehefrau Styne und ihre beiden Söhne Lambert und Hermann dem Münsterischen Bürger Johannn Herdinck und seiner Ehefrau Grete das Kohulßerbe im Ksp. Telgte, Bsch. Berdel, und das halbe Erbe Helle, Ksp. Roxel (Roxeler), dessen andere Hälfte den von der Wyeck gehört, und den halben Tygkotten im Dorp Roxel, dessen andere Hälfte ebenfalls den von der Wyeck gehört. Angabe der von den Höfen geleisteten Pächte. Für die Währschaft setzen die Verkäufer ihre Rechte an dem Greuinckhof, Ksp. Albersloh, am Vrydageserbe, Oestarpeserbe, Oldelandserbe und Morsenserbe zum Unterfand.
Zeugen: Johann Adelinck und Otto Schryuers, Diener des Offizialats. |