Titel/Regest |
Der Offizial zu Münster bezeugt, daß Joist Frye, Bürger zu Münster, z. Z. unvermählt, an Arndt thon Twenhoven, und s. Ehefrau Catharina, Bürgern zu Münster, ein Haus mit "vorgadem" (Vorraum) nach der Straße zu Münster an der St. Mauritzstraße zwischen den Häusern des Joest Frye und des Johann Freden, des Lochtenmeckers, verkauft hat. Verkäufer behält sich vor den freien Durchgang durch das verkaufte Haus nach der Putte hinter Johann von Fredens Haus, die auch der Käufer benutzen darf; der Verkäufer trägt auch die Baulast für den Stakettzaun ("glindtthuen") durch den der Durchgang nach der Pütte geht bis gegenüber des Käufers Haus. Das verkaufte Haus ist nur mit einer Rente von 2 1/2 Mark 2 Schill. für die Provisoren der Speckpräbende St. Lamberti zu Münster [. . . ].
Z.: Johann Balcke, Priester, und Hinrich Woltermann, Procurator und Diener der Siegelkammer des Hofes zu Münster. |