Regest

Datum 1571-04-23 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(mandach an Quasimodo)
Titel/Regest Der Offizial zu Münster bezeugt, daß Joist Frye, Bürger zu Münster, z. Z. unvermählt, an Arndt thon Twenhoven, und s. Ehefrau Catharina, Bürgern zu Münster, ein Haus mit "vorgadem" (Vorraum) nach der Straße zu Münster an der St. Mauritzstraße zwischen den Häusern des Joest Frye und des Johann Freden, des Lochtenmeckers, verkauft hat. Verkäufer behält sich vor den freien Durchgang durch das verkaufte Haus nach der Putte hinter Johann von Fredens Haus, die auch der Käufer benutzen darf; der Verkäufer trägt auch die Baulast für den Stakettzaun ("glindtthuen") durch den der Durchgang nach der Pütte geht bis gegenüber des Käufers Haus. Das verkaufte Haus ist nur mit einer Rente von 2 1/2 Mark 2 Schill. für die Provisoren der Speckpräbende St. Lamberti zu Münster [. . . ].

Z.: Johann Balcke, Priester, und Hinrich Woltermann, Procurator und Diener der Siegelkammer des Hofes zu Münster.
Archiv   Münster, Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1021
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster (Dep.) - Urkunden, Nr. 1021
Siegel Ausstellersiegel ab.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-12-14
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