Titel/Regest |
Werner Cloith, Gograf zu Ahlen im Auftrag des Administrators zu Münster, Herzog Johann Wilhelm von Jülich- Berg, bezeugt, daß Johann Middendorp und s. Ehefrau Kunne Voßdinges von Everhard Bischopinck zu Bispinck und s. Ehefrau Nese Steveninck den Hof Middendorp, Ksp. Altahlen, Bsch. Borbehen auf 20 Jahre gewonnen haben. Heuer: je 1 Molt Roggen und Weizen, 2 Molt, 2 Mutte Gerste, 2 Molt Hafer, 2 Schweine, 2 Gänse, 6 Hühner; die halbe Mast. Dienste: 3 Wochen mit Pferden und 4 Wochen mit Leibdiensten! Pächterträgt die öffentl. Lasten. Da Middendorp sich an eine freie Person verheiratet hat, will Bisschopinck ihn freilassen. Als Gewinngeld für das dem Bisschopinck verfallene halbe Gut müßen 200 Rthlr. bezahlt werden. Nächstenrecht des Middendorp nach 20 Jahren. Beim Tode des Mannes erhält B. das beste Pferd, beim Tode der Frau die beste Kuh. |