Titel/Regest |
Conrad Schade, substituierter Richter der Herrlichkeit Borculo, überträgt, nach der Klage Johann Ellerincks, Bürgermeister zu Groenlo, gegen den + Johann von der Becke vom 23.07.1602 wegen Forderung geklagt, worauf ihm die Hälfte der Güter Wolberdinck oder Coeverdinck, Rasingk und Topshus in der Herrlichkeit Borculo, Bsch. Swolle, durch Urteil von 1604 20 Juli zuerkannt sei, nun zwei halbe Erben, nämlich Raesinck und Wolberdinck oder Coeverdinck für 166 Gulden Hauptsumme und 22 Jahre rückständige Zinsen zu 11 Gulden sowie20 Taler 7 Stüver für Ausgaben und 2 Taler 35 Stüver für diese Verhandlung (Kerssenbrand).
Siegelankündigung des Ausstellers
Ausfertigung, Pergament, Siegel anhängend, ab, Unterschrift Petrus von Wulten |