Titel/Regest |
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster erteilen Schweigedekret (instrumentum silentii) nachdem im Konkurs des verstorbenen Schuhmacher Henrich von Graven und dessen Frau Margarethe Brincks zu Münster im Katthagen, Ksp. Überwasser am 26.10.1640 der Prokurator Caspar Oßnabrück im Namen Johann Hannaschs, Dietrich Hoppes und Meister Niclas Brincks, als bestellte Vormünder der Tochter des Schuhmachers Henrich von Graven, die jetzt ins Kloster Niesing eintreten will, den Verkauf zweier ererbeter Gademe im Ksp. Überwasser im Katthagen, die zur Zeit Jobst Deggener und Meister Henrich Jeruer, Zinngießer, bewohnen, an Jobst Deggener zu bestätigen, obwohl die Belastungen bisher nicht geklärt worden waren. Auf dreimalige Ladungen wurde nur eine kleine Forderungen M. Johann Haninholts durch dessen Prokurator Hero angemeldet. Das Schweigedekret und die Bestätigung des Verkaufs gilt vorbehaltlich der Befriedigung der Forderung Meister Johann Haninholts.
Siegelankündigung der Aussteller
Ausfertigung, Pergament, Siegel in Holzkapsel anhängend, beschädigt, Unterschrift des Stadtsekretärs und Notars Henrich Hollandt |